Bildungspaket - Kostenlose Nachhilfe
Was ist das Bildungspaket?
Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien haben seit März 2011 einen verbesserten Anspruch auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe und können zu diesem Zweck zusätzliche Leistungen beantragen.
Wer hat Anspruch?Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, die entweder
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) - Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld - oderLeistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) erhalten oder
für die Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) gezahlt wird oder
deren Familien Wohngeld (WoGG) erhalten und sie in der Wohngeldberechnung als Haushaltsmitglied berücksichtigt sind.
(Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Sie benötigen nichts weiter als eine schriftliche Bestätigung von der Schule Ihres Kindes darüber, dass bei Ihrem Kind Nachhilfe-Bedarf besteht.
Das Antragsformular können Sie hier herunterladen. Lassen Sie es von dem Klassenlehrer oder einer Lehrkraft ausfüllen und kontaktieren uns.
Wir übernehmen die komplette bürokratische Abwicklung rund um die Abrechnung sowie die Kontaktaufnahme zum Jobcenter. Sie müssen sich also um nichts weiter kümmern!